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Leider kommt es immer wieder vor, dass ein errichteter Zaun für einen Nachbarschaftsstreit sorgt. Es stellt sich dabei die Fragen, ob Nachbarn überhaupt dabei mitreden dürfen, wie der Zaun aussehen und/oder wie hoch ein Zaun sein darf. Dazu kann es Diskussionen darüber geben, wenn der Zaun genau auf der Grundstücksgrenze verläuft.
Ob Nachbarn beim Zaunbau ein gewisses Mitspracherecht haben, ist häufig eine berechtigte Sorge vieler Haus- und Gartenbesitzer. Nachfolgend dazu nützliche Informationen und hilfreiche Tipps, damit man den Ärger mit den Nachbarn vermeiden kann und ein harmonisches Miteinander - trotz Zaun - möglich ist.
Da der Gartenzaun in der Regel den Grundstückseigentümern gehört und auf deren Grundstücksseite steht, bedeutet dies, dass prinzipiell die Entscheidung über die Gestaltung, den Bau sowie die Höhe beim Besitzer (vielleicht auch Mieter) des Grundstücks liegt.
Aber es gibt auch Einschränkungen! Diese vor allem dann, wenn sich der Zaun auf der Grundstücksgrenze befindet. In so einem Fall ist von einem Grenzzaun die Rede, bei dem häufig spezielle Regelungen sowie Rechte des Nachbarn eine wichtige Rolle spielen.
Von einem Grenzzaun oder einer Grenzbebauung sind beide angrenzenden Grundstücke betroffen. In den meisten Bundesländern gilt dann das Nachbarrecht. Abhängig vom Bundesland gelten unterschiedliche Vorschriften. Diese legen für die Nachbarn fest, welche Rechte sowie Pflichten sie haben. Unter anderem gehören dazu die maximale Zaunhöhe, die Gestaltung sowie Abstandsregelungen. Sehr wichtig ist hierbei das “öffentlich-rechtliche Nachbarschaftsrecht”. Dieses ist in die einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Von daher ist es anzuraten, sich gut über die jeweils geltenden Regelungen des relevanten Bundeslands zu informieren.
Übrigens einigen sich sehr häufig Nachbarn auf den sehr beliebten Doppelstabmattenzaun. Das mag daran liegen, dass er sehr anpassungsfähig, robust und pflegeleicht ist. Man kann ihn in unterschiedlichen Höhen errichten und er kann dank Sichtschutzstreifen an gewünschten Stellen blickdicht gestaltet werden. Ist eine natürlich wirkende Optik gewünscht, ist es möglich, den Doppelstabmattenzaun zusätzlich zu bepflanzen. Einen weiteren Vorteil bietet der Doppelstabmattenzaun auch durch seine Pflegeleichtigkeit, da er kaum Wartung benötigt.
Steht der Zaun genau auf der Grenze und wird er von beiden Seiten genutzt, hat der Nachbar in der Tat ein Mitspracherecht. Vom Grundsatz her müssen dann auch beide Seiten mit der Zaungestaltung einverstanden sein. Das betrifft das Material, die Höhe sowie auch die Farbe. Somit darf keiner der betroffenen Parteien nur in Eigenregie einen Zaun auf der Grundstückgrenze bauen oder verändern.
Als Tipp kann man dazu geben, dass frühzeitige, gute Gespräch mit den Nachbarn helfen können, rechtzeitig Klarheit und Einigkeit zu erhalten, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Man kann in so einem Gespräch erwähnen, welche Vorstellungen man selbst hat und fragen, ob es Vorstellungen und Wünsche des Nachbarn gibt. Bei der Auswahl an Zaunvarianten sollte es möglich sein, auf diese Art und Weise eine Lösung zu finden, mit der beiden Seiten gut zurechtkommen.
Zu den Grenzzaun-Vorschriften gibt es auch allgemeine Abstands- und Höhenregelungen. Diese sind unabhängig vom Nachbar-Mitspracherecht zu sehen. Die Regelungen sollen in erster Linie dazu dienen, die „Belichtung und Belüftung“ des Nachbargrundstücks zu gewährleisten. Folgende kurze Übersicht dazu:
Die erlaubte Gartenzaunhöhe liegt in Wohngebieten oft zwischen 1,20 und 2 m. Geht es um einen Zaun auf der Grundstücksgrenze, gelten dafür häufig strengere Vorschriften. Dann ist meistens ein ein Zaun von 1,20 bis 1,50 m Höhe erlaubt.
Handelt es sich um einen Zaun, welcher nur auf dem eigenen Grundstück steht, muss meist ein Mindestabstand zur Grenze eingehalten werden. Dieser Abstand beträgt in manchen Bundesländern mindestens 50 cm. Um es genau zu wissen, lohnt sich diesbezüglich ein Blick ins jeweilige Nachbarschaftsgesetz.
Leider kommt es sehr oft zu Streitigkeiten wegen des Gartenzauns. Ist ein Nachbar mit dem Zaunbau oder dessen Gestaltung nicht einverstanden, kann vielleicht eine Schlichtungsstelle/Schiedsstelle helfen. Mit deren Hilfe kann sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt sind. Auch kann dabei geholfen werden, eine Einigung zu finden, mit der beiden Seiten zurechtkommen. Es ist empfehlenswert, sich an die örtliche Schiedsstelle zu wenden, bevor eine Situation sich zuspitzt. Oft kann ein klärendes Gespräch mit Hilfe eines neutralen Vermittlers viel bewirken und einen langwierigen Rechtsstreit unter Umständen verhindern.
Wird ein Grenzzaun mit dem Nachbarn geteilt, kümmern sich meist beide Parteien um diese Aufgaben. Für die Pflege und Wartung (z.B. das Streichen eines Zauns, die Zaunreparatur, das Entfernen von Unkraut) sind dann beide gleichermaßen verantwortlich. Es empfiehlt sich, die genaue Aufteilung der Kosten als auch Pflichten schriftlich festzuhalten, damit zukünftig Unstimmigkeiten vermieden werden können.