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Regeln beim Zaunbau: Was gilt es zu beachten?

Innerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen kann eigentlich jeder tun und lassen, was er möchte, solange er damit nicht gegen geltendes Recht verstößt oder andere dadurch belästigt. An der Grundstücksgrenze hingegen kann das schon einmal ganz anders aussehen. Wenn es darum geht, einen Garten oder ein Grundstück zu umzäunen, spielen eine ganze Reihe von Faktoren eine Rolle.


Um nachbarschaftliche Konflikte oder im Zweifel auch Verstöße gegen geltende Vorschriften von vornherein zu vermeiden, sollte man einige Aspekte bereits in der Planungsphase berücksichtigen. Was also ist in diesem Zusammenhang wichtig?


Nachbarrechtsregelungen sind in der regel Ländersache


Die allgemeingültigen Angelegenheiten, die Grundstückseigentümer in Bezug auf eine Umzäunung beachten müssen, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 903 bis § 924 (Inhalt des Eigentums) geregelt. Alles, was darüber hinausgeht, hingegen im jeweiligen Nachbarrecht der dafür zuständigen Länder. Die einzigen Bundesländer, welche diesbezüglich keine Nachbarrechtsregelungen vorsehen, sind Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Entscheidend sind also die Vorgaben und Vorschriften vor Ort, daher ist es immer notwendig, sich mit den Regelungen am genauen Wohnort vertraut zu machen.


Auf der Grundstücksgrenze oder mit Mindestabstand?


Sofern ein Nachbargrundstück an den eigenen Garten grenzt, kommen beim Zaunbau zwei Szenarien in Betracht: Zum einen lässt sich auch ohne die Zustimmung des jeweiligen Nachbarn ein Zaun auf dem eigenen Grundstück errichten. Dann muss dieser aber einen bestimmten Mindestabstand zum Nachbargrundstück, bzw. einen bestimmten Abstand von der gemeinsamen Grundstücksgrenze einhalten. Meist handelt es sich dabei um 50 cm, allerdings kann der genaue Mindestabstand auch variieren, hier gilt es sich bei den zuständigen Behörden zu informieren.


In einem anderen Szenario kann der Zaun auch genau auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtet werden, das ist dann der Fall, wenn der Nachbar einem Zaunbau ausdrücklich zustimmt. Allerdings ist diesem dann auch ein Mitspracherecht eingeräumt, was die Auswahl des Zauns sowie dessen Höhe betrifft.


Sind Genehmigungen für den Bau des Zaunes erforderlich?


Wenn die Angelegenheit mit dem exakten Verlauf des Zauns mit dem Nachbarn geklärt ist, gilt es zu klären, ob für den geplanten Zaunbau eine Genehmigung erforderlich ist. Bis zu einer bestimmten Höhe ist das in den meisten Bundesländern erlaubt, dennoch kann es sein, dass einzelne Städte oder Gemeinden eigene Regelungen haben. Da die Vorgaben sich hier zum Teil stark unterscheiden, in manchen Gemeinden können Zäune bis zu 2 Meter Höhe genehmigungsfrei errichtet werden, in anderen nur bis 1,20 Höhe, kommt man nicht umher, sich am Wohnort schlau zu machen. Insbesondere dann, wenn das zu umzäunende Grundstück an Landschaftsschutzgebieten, öffentlichen Wegen oder Straßen angrenzt, kann es zudem sein, dass eine bestimmte Maximalhöhe einzuhalten ist.


Neben dem Abstand des Zauns zur Grundstücksgrenze bzw. zum Nachbargrundstück ist es also wichtig zu klären, ob im individuellen Einzelfall eine Baugenehmigung erforderlich ist. Wenn das der Fall ist, muss das zuständige Bauamt über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden, welches dann eine Entscheidung fällt.


Welche weiteren Vorgaben kann der Gesetzgeber machen?


Neben der Einhaltung von bestimmten Maximalhöhen oder Abständen können je nach Ort auch Vorschriften existieren, welche sich auf das Material eines Zauns oder dessen Beschaffenheit beziehen. In vielen Fällen ist das der Fall, wenn sich die Umzäunung an der ortsüblichen Gestaltung der Einfriedung orientieren soll, was bedeuten kann, dass keine Zäune, sondern ausschließlich Hecken als Grenzmarkierung dienen dürfen. Festgelegt sind diese Vorgaben und Beschränkungen im lokalen Bebauungsplan, in welchem festgehalten wird, was beim Umzäunen eines Grundstücks erlaubt ist und was nicht. Nur selten stellen derartige Vorgaben ein Problem für die Zaunart Doppelstabmatte dar.


Eigentum verpflichtet: auch bei Zäunen


Jeder, der einen Zaun errichtet, ist gesetzlich auch zu dessen Sicherung verpflichtet. Konkret bedeutet das, dass der Eigentümer des Zaunes sicherstellen muss, dass keine Gefahren für andere Personen bestehen. Je nach Zaunart muss beispielsweise gewährleistet werden, dass der Zaun ausreichend tief in der Erde verankert ist, um ein Umfallen zu verhindern. Darüber hinaus zählt auch die Instandhaltung und ggf. die Durchführung von Reparaturen mit zu den Pflichten, die einzuhalten sind, sofern die Schäden ein Sicherheitsrisiko für andere darstellen.


Fazit


Unabhängig davon, ob es darum geht, Grenzen zu definieren, einen Garten oder ein Grundstück sicherer zu machen, vor fremden Blicken zu schützen oder einfach nur aufzuwerten: Wer einen Zaun auf einem privaten Grundstück errichten möchte, sollte sich gut mit den gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, auseinanderzusetzen. Zudem ist es empfehlenswert, etwaige Nachbarn möglichst frühzeitig über das Vorhaben zu informieren und mit ihnen eine Übereinkunft zu treffen.

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